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Wie können „virtual goods“ markenmäßig geschützt werden?

Das Amt der europäischen Union for geistiges Eigentum EUIPO hat jüngst eine Mitteilung herausgebracht, wonach „virtual goods“ in Klasse 9 klassifiziert werden. Der Begriff „virtual goods“ alleine ist aber nicht präzise genug und muss weiter spezifiziert werden, zum Beispiel „downloadable virtual goods, namely virtual clothing“.

Schutz kann außerdem ggf. durch den Begriff „recorded content“/“aufgezeichnete Daten“ in Klasse 9 erfolgen.

Das US Patentamt US PTO bietet mehrere vorformulierte Begriffe an, zum Beispiel

„Downloadable computer game software featuring virtual goods, namely {indicate goods, e.g., furniture, jewelry, sunglasses, etc.} for use in virtual worlds“ in Klasse 9
„Downloadable virtual goods, namely, computer programs featuring {specify nature, type, e.g., articles of clothing} for use in online virtual worlds“ in Klasse 9
„Online retail store services rendered in a virtual environment featuring physical goods and virtual goods, namely, {specify type, e.g., furniture, jewelry, sunglasses, etc.}“ in Klasse 35
„Retail store services featuring virtual goods, namely, {specify type, e.g., clothing} for use in online virtual worlds“ in Klasse 35
„Entertainment services, namely, providing on-line, non-downloadable virtual {indicate goods, e.g., clothing, pets, furniture, etc.} for use in virtual environments created for entertainment purposes“ in Klasse 41

https://idm-tmng.uspto.gov/id-master-list-public.html

Die China National Intellectual Property Administration CNIPA hat hinsichtlich der Begriffe, die in diesem Zusammenhang eingetragen werden können, sehr strikte Kriterien.

Es können jedenfalls für nationale chinesische Markenanmeldungen in der Regel nur vorausgewählte Begriffe geschützt werden. Derzeit gibt es für „virtual goods“ noch keine wirklich passenden vorausgewählten Begriffe wie sie das EUIPO und das USPTO anbieten. Deshalb muss man, um Schutz in China für diese Waren und entsprechende Dienstleistungen zu erhalten, die Begriffe auswählen, die den gewünschten am nächsten kommen, zum Beispiel „computer game software“, „computer software, recorded“, „virtual reality gaming headset“, „computer program (downloadble software)“, „computer programs, recorded“, „downloadable e-wallets“ in Klasse 9 und „e-wallet payment services“ in Klasse 36, „providing online virtual reality games on computer networks“, „virtual reality game hall service“ in Klasse 41, „design and development of virtual reality software“ in Klasse 42, etc.