Zusammenarbeit mit chinesischen Kanzleien und Markenagenturen, Markenanmeldungen, Copyright- und Designanmeldungen, Widersprüche, Löschungsanträge wegen Nichtbenutzung, Recherchen, Klagen, Online-Überwachungen, Monitoring
Bei meiner täglichen Arbeit habe ich festgestellt, dass das chinesische Markenrecht und auch verwandte Gebiete wie Urheberrecht und Wettbewerbsrecht einige Besonderheiten aufweisen, die es notwendig machen, sich damit in besonderer Weise auseinanderzusetzen, um Unternehmen richtig beraten zu können und effiziente Anmelde-, Verteidigungs- und Durchsetzungsstrategien zu entwickeln. Obwohl ich schon seit vielen Jahren als Rechtsanwältin u.a. im Bereich des chinesischen Markenrechts tätig bin, habe ich deshalb vor einigen Jahren begonnen, mich besonders intensiv mit dem chinesischen Markenrecht und angrenzenden Gebieten wie z.B. dem Firmennamensrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem Urheberrecht zu beschäftigen.
Ich arbeite täglich daran, dass meine Mandanten ihre markenrechtlichen und verwandten Themen (Copyrights, Domains etc.) in China effizient, kostengünstig und sicher geregelt wissen. Es ist mir eine Freude, meinen Mandanten dabei zu helfen, Zeit und Geld zu sparen, indem ich sie über vorbeugende Maßnahmen, anzumeldende Schutzrechte sowie Möglichkeiten der Verteidigung und Durchsetzung informiere, berate, und dann, gemeinsam mit chinesischen Kollegen und Kolleginnen, die notwendigen Schritte durchführe.
Sehr gerne sehe ich mir Ihre markenrechtliche Situation im Hinblick auf China an und berate Sie sowohl zu speziellen Fällen und Problemen als auch zu der Gesamtsituation und möglichen Strategien und Lösungen.
Was unterscheidet das chinesische vom deutschen und europäischen Markenrecht?
Das chinesische Markenrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom deutschen und vom EU-Markenrecht. Diese Besonderheiten sollte man kennen und bei der eigenen Markenstrategie in China berücksichtigen, weil man sich sonst Probleme schafft, die man auch vermeiden könnte.
Einige Besonderheiten des chinesischen Markenrechts sind:
- Es können nur bestimmte vorgegebene Begriffe in das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis einer Markenanmeldung aufgenommen werden.
- Anträge auf Aussetzung des Eintragungsverfahrens werden nicht verbeschieden und ob Aussetzung gewährt wurde, erfährt man erst zum Zeitpunkt der Entscheidung selbst. Manchmal wird die Aussetzung gewährt, meistens aber nicht.
- Es gibt ein Unterklassensystem, anhand dessen die Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit bewertet wird.
Da es für chinesische Verbraucher leichter ist, Waren und Dienstleistungen mit chinesischen Namen zu benennen, sollte zusätzlich zur Marke in lateinischen Buchstaben auch eine Marke in chinesischen Schriftzeichen entwickelt, angemeldet und benutzt werden.
- Die dritte Instanz in Markeneintragungsverfahren ist der Beijing IP Court – ein Rechtsmittel zum Beijing IP Court ist ein administratives Klageverfahren und im Verhältnis zu den beiden ersten Instanzen relativ kostenintensiv. Man sollte also zusehen, sich soweit wie möglich in den beiden Instanzen davor zu bewegen, was ein gutes Timing erfordert.
- Zur Rechtsdurchsetzung gibt es drei Wege: Administrativ, zivilrechtlich und strafrechtlich – diese ergänzen sich und ein Vorgehen kann strategisch sinnvoll kombiniert werden.
- Löschungsanträge gegen ältere Marken können bereits nach 3 Jahren durchgehender Nichtbenutzung ab Eintragung gestellt werden (Deutschland und EU: 5 Jahre).
- Der chinesische Zoll prüft nicht nur Importe, sondern auch Exporte daraufhin, ob Marken verletzt werden – wenn man seine eingetragene chinesische Marke beim chinesischen Zoll hinterlegt, kann man also damit darauf hinwirken, dass rechtsverletzende Waren überhaupt nicht erst aus China heraus gelangen und somit auch nicht nach Deutschland und in die EU hineingelangen können.
Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an mich. Ich bearbeite in Zusammenarbeit mit chinesischen Kanzleien und Markenagenturen Ihre markenrechtlichen Themen in China einschließlich verwandter Gebiete wie Firmennamen, Domains, Copyrights und Wettbewerbsrecht.